Brandschutz
DR.-ING. W. HARTMANN UND PARTNER
Ingenieurgesellschaft mbH
Gerne beraten wir Sie umfassend zu den Leistungen des vorbeugenden und konstruktiven Brandschutzes.
Zugehörige Leistungen
- Erstellung von Brandschutzkonzepten (nach Einzelfallentscheidung gemäß § 54, Abs. 3 BauO NRW 2018)
- Brandschutztechnische Stellungnahme
- Flucht- und Rettungspläne, Feuerwehrpläne
- Planung von Sonderlösungen, Kompensationsmaßnahmen
- Baubegleitung