Wärme- und Feuchteschutz

DR.-ING. W. HARTMANN UND PARTNER
Ingenieurgesellschaft mbH

Wir unterstützen Bauherren und planende Architekten bei der Entwicklung nachhaltiger Gebäude im Sinne des Gebäudeenergiegesetz (GEG).

Das GEG ist am 1. November 2020 in Kraft getreten. Das bisherige Energieeinsparungsgesetz (EnEG), die bisherige Energieeinsparverordnung (EnEV) und das bisherige Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG) treten mit dem Inkrafttreten des GEG außer Kraft.

 

Zugehörige Leistungen

  • Wärmeschutznachweise gemäß Gebäudeenergiegesetz für Wohn- und Nichtwohngebäude
  • Nachweise zum sommerlichen Wärmeschutz
  • Wärmebrückenberechnung und Detailplanung zur Vermeidung von Wärmebrücken
  • Stichprobenhafte Kontrolle der Bauausführung