Schallschutz

DR.-ING. W. HARTMANN UND PARTNER
Ingenieurgesellschaft mbH

Gerne unterstützen wir Sie bei allen Fragen zum baulichen Schallschutz und erstellen für Sie die erforderlichen Nachweise und Ausführungskonzepte auf Grundlage des bauaufsichtlich geforderten Mindestschallschutzes oder erhöhten Schallschutzanforderungen.

 

Zugehörige Leistungen gemäß DIN 4109, VDI 4100 und weiteren Regelwerken

  • Nachweis des Luftschallschutzes in Gebäuden und gegen Außenlärm
  • Nachweis des Trittschallschutzes
  • Detailplanung zur Vermeidung von Schallbrücken
  • Stichprobenhafte Kontrolle der Bauausführung